Für Spitzenbetriebe innerhalb der einzelnen "Sterne"-Kategorien, die sich insbesondere auch dadurch auszeichnen, dass sie ein besonderes hohes Maß an Dienstleistungen bieten, wurde der Begriff "Superior" eingeführt. Betriebe, die neben den Sternen diesen Zusatz führen dürfen, erreichen bei der Gesamtpunktzahl die erforderlichen Punkte der nächsthöheren Kategorie, können aber dort nicht eingestuft werden, da sie die Mindestkriterien der nächst höheren Kategorie nicht erreichen.
Betriebe die den Zusatz "Superior" auf der Urkunde führen und in der Werbung entsprechend herausstellen dürfen, haben also die für die jeweilige Kategorie notwendige Wertungspunktzahl deutlich überschritten. Diese Kategorie findet bei "Garni"-Betrieben keine Anwendung.
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Quelle: GFT Gesellschaft zur Förderung des Tourismus in Baden-Württemberg